WM Fieber
#7
Ich habe etwas in der Art bekommen, allerdings klingt es ein wenig offizieller und ist ausführlicher:

Information über eine Gesetzesänderung

Beschluss im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes
vom 1. Juni 2010 betreffend die Teilnahme am öffentlichen Verkehr

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt bekannt:
In Deutschland hat sich die Qualifikation der Fahrer von Kraftfahrzeugen
in den letzten Jahren deutlich verschlechtert.
Ausbildungsstand, Charakterbildung und Verhalten von großen Teilen der
Fahrzeugführer sind auf einem Niveau angelangt, das sofortiges Handeln
erforderlich macht.
Finanzmittel, um die Situation auf den Straßen zu verbessern, stehen zur
Zeit wegen des Sparpaketes nicht zur Verfügung.

Aus diesem Grund führt das Ministerium ein neues, kostengünstiges System
ein, um die nicht ausreichend qualifizierten Fahrer zu identifizieren
und zu kennzeichnen.
Mit sofortiger Wirkung werden diese Fahrer verpflichtet, an ihrem
Fahrzeug eine Fahne anzubringen.
Diese muss nach DIN 2477 rot sein (RAL 3024), mit einem schwarzen
Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Die vorgeschriebene
Größe beträgt 24 x 16 cm, die Höhe über Fahrzeugoberkante max. 30 cm.
Die Fahne muss am KFZ oben seitlich über der linken Fahrzeugtür gut
sichtbar für alle Verkehrsteilnehmer angebracht werden.

Dadurch wird sichergestellt, dass andere Fahrer die charakterlich
ungeeigneten Verkehrsteilnehmer sofort erkennen und sich entsprechend
verhalten können.
Fahrzeugführer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben,
müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen. Nach
mehrmaliger Absolvierung einer MPU (Medizinisch?Psychologischen
Untersuchung) sind auch mehr als zwei Fahnen zulässig.

Fahrer, die nachgewiesenermaßen noch nie einen Fahrtrichtungsanzeiger
oder Rückspiegel benutzt haben, sind verpflichtet, beide Außenspiegel
ihres Fahrzeuges mit einem Überzug in den Farben rot (RAL 3024), mit
einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten zu versehen.
Alle gesetzlich vorgeschrieben Kennzeichnungsmittel können
kostenpflichtig über die örtlichen Zulassungsstellen bzw. den
Einzelhandel erworben werden.
Diese Regelungen gelten ab sofort.
(siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 34/2578?V77?2010)

Quelle: unbekannt

Da frag ich mich doch, was der Mensch verbrochen hat, der an jedem (!) Seitenfenster ein Fähnchen angebracht hatte und zusätzlich dazu noch eines an der Antenne hatte.
Kichergrüße,
Sevenah
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WM Fieber - von Haselmaus - 18.06.2010, 22:22
RE: WM Fieber - von Lacri - 19.06.2010, 11:19
RE: WM Fieber - von Sevenah - 19.06.2010, 11:29
RE: WM Fieber - von Haselmaus - 19.06.2010, 13:41
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RE: WM Fieber - von Sevenah - 24.06.2010, 06:47
RE: WM Fieber - von cucumber - 24.06.2010, 13:23

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