23.04.2009, 14:01
Es wurde doch schon gesagt, dass eine GEÖFFNETE Tube innerhalb von 10 Tagen verbraucht werden soll.
Wenn jemand das von seinem TA bekommt, dann doch (normalerweise!) nicht zum "einlagern", sondern weil man es anwenden soll/will.
Tube auf = Countdown läuft!
Verbraucht man nicht den ganzen Inhalt, hätte man also eh nur noch wenig Zeit (1-2 Wochen), falls noch eine Behandlung nötig wird.
Das MHD spielt also nur dann eine Rolle, wenn man sich quasi "bevorraten" will. Da die Verkaufseinheit eben dieses 4er-Pack ist, ist es rechtlich vollkommen ausreichend, das nur dort anzubringen.
In diesem Fall wäre es also wirklich angebracht, nachzufragen - insbesondere da der TA nach ein paar Wochen auch nicht mehr sagen KANN, wie lange speziell diese eine Packung noch haltbar ist...
Wenn jemand das von seinem TA bekommt, dann doch (normalerweise!) nicht zum "einlagern", sondern weil man es anwenden soll/will.
Tube auf = Countdown läuft!
Verbraucht man nicht den ganzen Inhalt, hätte man also eh nur noch wenig Zeit (1-2 Wochen), falls noch eine Behandlung nötig wird.
Das MHD spielt also nur dann eine Rolle, wenn man sich quasi "bevorraten" will. Da die Verkaufseinheit eben dieses 4er-Pack ist, ist es rechtlich vollkommen ausreichend, das nur dort anzubringen.
In diesem Fall wäre es also wirklich angebracht, nachzufragen - insbesondere da der TA nach ein paar Wochen auch nicht mehr sagen KANN, wie lange speziell diese eine Packung noch haltbar ist...