Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
#8
Aha.
Na, das ist vielleicht ein Argument.

Amts-Vet: "Gemäß BMELV-Gutachten muss ich Ihnen nun ein Verfahren einleiten, denn es ist gegen das Gesetz, Mäuseartige in einem 60er Becken zu halten."
Halter: "Ach, das hab ich schon mal gehört. Aber ich hatte keine Lust, mir das Gutachten durchzulesen."
Amts-Vet: "Ach so, ja dann lass wir das Verfahren natürlich fallen. Wenn sie keine Lust hatten..."

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RE: Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren - von -Anna- - 31.10.2010, 13:36

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