Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
#11
(31.10.2010, 14:16)Borsti67 schrieb: Ja, das ist etwas, das ich auch nicht verstehe. Jeder ZooLa (zumindest jeder, der lebende Tiere verkauft) muss doch diese Prüfung ablegen, in der vieles als "nicht zumutbar" schon klar ausgewiesen wird. Und trotzdem darf das Zeug problemlos weiter verkauft werden, ohne dass sich jemals irgendwer dafür verantworten müsste...Gaga
Das hast Du doch hier erlebt mit der §11-Prüfung. Da wird genau nach BNA-Ordner gegangen und genau DER TA, der Dir auf der Prüfung sagt, wie Du die Tiere laut BNA behandeln muss, hat in seinem eigenen Zoo die Meeris mit Hühnern und großen Nins in einem Gehege mit gemeinsamem Unterschlupf und dem Schild "Aber bitte streicheln" dran Uff

Scheinbar gelten die Tierschutzgesetze nur für Privatleute - nicht für ZooLa und sonstige Großeinrichtungen Zeter

LG Heike

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RE: Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren - von Lacri - 31.10.2010, 14:37

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