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Huhu!
Jeder von uns kennt vermutlich den § 2 (1) TschG. Darin heißt es:
Zitat:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen wird leider immer unterschiedlich definiert. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat diese Bedürfnisse in seinem Gutachten jedoch sehr genau spezifiziert und es sollte jedem Tierhalter als Grundlage dienen.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Anna
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(25.09.2010, 20:14)-Anna- schrieb: Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat diese Bedürfnisse in seinem Gutachten jedoch sehr genau spezifiziert und es sollte jedem Tierhalter als Grundlage dienen.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
Nicht übel
Was mir allerdings nicht gefällt ist das hier unter "Meerschweinchen":
"Ernährung sowie Fang und Transport Siehe „Hörnchen“ (Seite 16), „Mäuseartige“ (Seite 17) etc."
Hörnchen und Mäuse werden doch ganz anders ernährt als Meeris...
Schade, dass die das da so blöde schreiben. Ansonsten finde ich es gar nicht mal so übel. Es ist allerdings schon von 1996
LG Heike
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Ja, umso schlimmer, dass viele Leute es nicht kennen. Es sollte als Anlage dem § 2 TschG hinzugefügt werden, wenn ihr mich fragt.
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Wenn ich das zu so später Stude noch richtig verstanden ab, geht es in dem Artikel um Zootiere, bei den Meerschweichen steht auch in (ausgenommen Hausmeerschweinchen), gilt dann also nur für die wilde Verwandschaft. Nicht für unsere Plüschpopos.
Auch wenn ich mit "Ernährung sowie Fang und Transport Siehe „Hörnchen“ (Seite 16), „Mäuseartige“ (Seite 17) etc." genausoweinig einverstanden bin.
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Nein, es gilt für alle Säugetiere. Auch Haustiere.

Dass da Meerschweinchen nicht näher erwähnt sind, verstehe ich leider auch nicht. Aber was Mäuseartige angeht, ist dieses Gutachten eine gute Handhabe, für Leute, die meinen, man könne seine Mäuse oder Ratten in einem Schuhkarton halten.
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Will mich ja nicht steiten, ist gut, einiges mehr über seine Tiere zu wissen, als in ZooLas erzählt wird.
Trotzdem hab ich keine Kängurus, Elefanten oder Wale

Und unseren netten Bilderaustausch würde ich jetzt nicht unter "zurschaustellende Privatperson" laufen lassen.
Du hast recht: die Schuhschachtelmethode gehört verboten. Hat sicherlich seine Gründe, warum die meisten EBs mit viel Platz haben. Eben weil sich um das Wohl der Tiere Gedanken gemacht wird.
EIne weitere Möglichkeit ist, dass ich dieses Amtsdeutsch einfach nicht peile...
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Also ich glaub den meisten ist das schon zu doof sich das durchzulesen
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Aha.
Na, das ist vielleicht ein Argument.
Amts-Vet: "Gemäß BMELV-Gutachten muss ich Ihnen nun ein Verfahren einleiten, denn es ist gegen das Gesetz, Mäuseartige in einem 60er Becken zu halten."
Halter: "Ach, das hab ich schon mal gehört. Aber ich hatte keine Lust, mir das Gutachten durchzulesen."
Amts-Vet: "Ach so, ja dann lass wir das Verfahren natürlich fallen. Wenn sie keine Lust hatten..."

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Die meisten Käfige, die in Zooläden als Mäuse- oder Hamsterheim angeboten werden, müßten verboten werden!!!!
Da gibt es tatsächlich Käfige von 28 cm, die als "unbedingt ausreichend" für Mäuse angeboten werden! Soetwas dürfte gar nicht mehr verkauft werden! Und dazu das ganze gräßliche bunte Plastikzeugs!
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(31.10.2010, 13:44)indrayani schrieb: Die meisten Käfige, die in Zooläden als Mäuse- oder Hamsterheim angeboten werden, müßten verboten werden!!!!
Ja, das ist etwas, das ich auch nicht verstehe. Jeder ZooLa (zumindest jeder, der lebende Tiere verkauft) muss doch diese Prüfung ablegen, in der vieles als "nicht zumutbar" schon klar ausgewiesen wird. Und trotzdem darf das Zeug problemlos weiter verkauft werden, ohne dass sich jemals irgendwer dafür verantworten müsste...