25.03.2008, 23:46
Elvira B. schrieb:Hm, ich verstehe eh nicht, wieso dies nicht entschieden wurde, es wäre doch eh eine Notoperation gewesen, Besitz hin oder ger, das ist ein echter Notfall gewesen und ich glaube nicht, das man da das okay des Besitzers braucht.Falsch. Eine Notoperation ist es, wenn akute Lebensgefahr besteht. Dies war nicht gegeben und somit durfte der TA nicht gegen den Willen des Eigentümers eine OP vornehmen.
In diesem Fall konnten wir also ohne Einwilligung nichts machen. Der Fall, der einen Entzug der betroffenen Sache notwendig macht, war nicht gegeben - wie es im Amtsdeutsch so nett heißt. (Das würde unter Enteignung fallen.)